
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Michael Stich Stiftung unterstützt ausschließlich HIV-infizierte Kinder und deren Familien sowie HIV-exponierte Kinder bis zum Erreichen des 6. Lebensmonats. Betroffene wenden sich bitte nicht direkt an die Michael Stich Stiftung, sondern an ihre betreuende Einrichtung (z. B. Aidshilfe, Verein, Klinik, Arzt ).
Nur entsprechende Institutionen können einen Hilfeantrag bei uns einreichen.
Schauen Sie gerne auch in unser Netzwerk. Hier finden Sie Adressen von Partnern in Ihrer Nähe, die bereits mit der Michael Stich Stiftung zusammengearbeitet haben.
Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Ansprechpartnerin für Antragsteller.
Wie wird der Antrag gestellt?
Wenn Ihre Institution einen Antrag an die Michael Stich Stiftung stellen möchte, reichen Sie bitte folgende Unterlagen mit einem formlosen Antrag bei uns ein:
Warum können Betroffene nicht direkt Hilfe beantragen?
Um die Anonymität zu wahren und sicher zu stellen, dass die Spendengelder auch dort ankommen, wo sie benötigt werden, arbeiten wir ausschließlich mit den angegebenen Institutionen zusammen. Diese üben die sogenannte Kontrollfunktion vor Ort aus.
Nach Prüfung des eingereichten Antrages erhalten die Institutionen von uns eine schriftliche Zu- oder Absage. Sobald eine Zusage durch uns vorliegt, können die beantragten Dinge gekauft werden. Hierzu gehen die Betroffenen und/oder die Institutionen in Vorleistung und reichen uns die Originalbelege unter Angabe der Antragsnummer ein. Erst dann leiten wir die durch uns verwalteten Spendengelder an die Institutionen weiter. Direkte Überweisungen an Betroffene sind nicht möglich.
Um schnell Hilfe zu erhalten, suchen Sie bitte einen Netzwerk-Partner in der Nähe Ihres Wohnorts. Geben Sie dazu einfach eine Postleitzahl oder einen Ort in das Suchfeld ein und klicken Sie auf „Suchen”.